Gedenke, wovon du gefallen bist und tue die ersten Werke.

Off. Kap. 2, Vers 2

Stiftungsszweck

Rudolf Renftle hat durch letztwillige Verfügung am 5. Februar 1987 die Rudolf Renftle Stiftung zur Pflege von anthropologischen Kristallisationen im Spannungsfeld von Offenbarung und Wissenschaft ins Leben gerufen. Sitz der nichtrechtsfähigen Stiftung ist Neu-Ulm.

 

Die Stiftung fördert wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Religionsphilosophie und Anthropologie und unterstützt in diesem Sinn befruchtete, Erkenntnis fördernde Entwicklungen und Aktivitäten im Bereich von Literatur, Musik, Kunst und Kultus. 

Die Stiftung kann zur Erfüllung dieser Zwecke für einschlägige wissenschaftliche und künstlerische Leistungen und Arbeiten Preise und Stipendien aussetzen, solche Arbeiten anregen und durch Zuwendungen fördern sowie auf diesem Gebiet tätigen Wissenschaftlern/innen oder Künstlern/innen Unterstützung gewähren. 

 

Dazu kann die Stiftung Veranstaltungen durchführen, um der Öffentlichkeit die geförderten Arbeiten durch künstlerischen oder wissenschaftlichen Vortrag in einem angemessenen Rahmen darzustellen. 

Sie verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 

Die Stiftung hat daneben die Aufgabe, das Schriftenarchiv des Stifters in seinem materiellen und substantiellen Bestand vor Verlust zu sichern und es der Öffentlichkeit zu erschließen. 

 

Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen.

 

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des jederzeit widerruflichen Stiftungsgenusses besteht nicht. 

 

Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und das Stiftungskuratorium. Das Stiftungsvermögen wurde von den Miterben im Jahr 2020 auf die rechtsfähige Stiftung pro bono BC übertragen, die dieses treuhänderisch für die Rudolf Renftle Stiftung hält und verwaltet. Der Stiftungsvorstand besteht aus denselben Personen, die auch den Stiftungsvorstand der Stiftung pro bono BC bilden. Der Vorstand führt und verwaltet die Stiftung nach Maßgabe des Stiftungszwecks und der Satzung. Das Stiftungskuratorium überwacht und berät den Stiftungsvorstand. Das Kuratorium verabschiedet den jährlichen Haushalt, berät über die Verwendung der jährlichen Ausschüttung und beschließt mögliche Satzungsänderungen.